Erbengemeinschaft · Kreis Recklinghausen

Immobilie geerbt? Klarheit für alle Erben.

Neutrales Verkehrswertgutachten und moderierter Verkauf – damit die Erbengemeinschaft sich einigen kann, ohne den Umweg über das Nachlassgericht.
5,0 · Google-Rezensionen
Zertifizierter Immobilienwertermittler
Gerichtsfestes Gutachten
Fair für alle Miterben:
Neutral für alle Erben
Kein Verkaufszwang
Diskret, keine Weitergabe an Dritte
Immobilie im Kreis Recklinghausen

Warum Erbengemeinschaften mit mir arbeiten

Neutraler Wertermittler

Ich stehe auf keiner Seite. Meine Bewertung ist gerichts- und finanzamttauglich.

Erfahrung mit Erbengemeinschaften

Ich moderiere zwischen Miterben – auch wenn die Positionen weit auseinander liegen.

Gerichtsfestes Gutachten

Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV – akzeptiert vom Finanzamt und Nachlassgericht.

Lokal im Kreis Recklinghausen

Reale Vergleichsobjekte statt Algorithmus – stadtteil-genau bewertet.

So läuft die Klärung

1

Bestandsaufnahme: Grundbuch, Erbschein und Miterben klären.

2

Neutrales Verkehrswertgutachten für alle Erben.

3

Optionen prüfen: Verkauf, Auszahlung eines Miterben, Teilungsversteigerung vermeiden.

4

Verkauf & Erlösteilung sauber über Notaranderkonto.

Was Ihr Gutachten enthält

Belastbar für Finanzamt, Nachlass und Erbauseinandersetzung.

Rechtssicherer Verkehrswert
Reale Vergleichsobjekte im Kreis RE
Sanierungsstau fachlich bewertet
Zielgruppe & Verkaufschancen
Empfehlung an alle Erben
Grundlage für Erbauseinandersetzung
Rudolf Ring – Immobilienmakler Recklinghausen
Ihr neutraler Ansprechpartner

Rudolf Ring

  • Zertifizierter Immobilienmakler (Hochschule für Finanzwesen & Management)
  • Zertifizierter Wertermittler
  • Erfahrung mit Erbengemeinschaften
  • Diskret & vertraulich
  • Lokal in Recklinghausen
  • Persönliche Betreuung – keine Hotline

Jetzt neutrale Ersteinschätzung anfordern

Eckdaten in wenigen Minuten eingeben – ich melde mich persönlich und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte für die Erbengemeinschaft.

Welche Immobilie möchten Sie einschätzen?

Geerbte Immobilie einschätzen – erste Marktpreisindikation sofort und ohne E-Mail-Adresse.

Häufige Fragen

Muss die geerbte Immobilie verkauft werden?

Nein. Alternativen sind die Übernahme durch einen Miterben mit Auszahlung der anderen oder das gemeinsame Halten. Der Verkauf ist meist die sauberste Lösung, wenn keiner die Immobilie alleine übernehmen kann oder will.

Was kostet das Verkehrswertgutachten und wer zahlt?

Für die erste Einschätzung entstehen keine Kosten. Ein förmliches Verkehrswertgutachten wird üblicherweise aus dem Nachlass bezahlt oder von der Erbengemeinschaft anteilig getragen – Details klären wir im Erstgespräch.

Fällt Spekulationssteuer bei einer geerbten Immobilie an?

Als Erbe treten Sie in die 10-Jahres-Frist des Erblassers ein. Wurde die Immobilie vom Erblasser mehr als 10 Jahre gehalten oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.

Was tun, wenn die Miterben sich nicht einigen?

Eine Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg – und meistens ein Wertvernichter. In fast allen Fällen findet sich mit einer neutralen Bewertung und moderierten Gesprächen eine einvernehmliche Lösung.

Wie läuft die Auszahlung eines Miterben?

Der übernehmende Miterbe zahlt die anderen anteilig zum Verkehrswert aus – Grundlage ist das neutrale Gutachten. Der übernehmende Erbe muss die Finanzierung neu aufstellen und wird alleiniger Eigentümer im Grundbuch.

Ist ein Erbschein zwingend nötig?

Für den Verkauf einer Nachlassimmobilie ist meist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich. Wir prüfen im Erstgespräch, was in Ihrer Konstellation genau gebraucht wird.