Eine geerbte Immobilie ist selten nur eine Vermögensfrage – sie ist auch eine Familienangelegenheit. Zwischen Trauer, Erbschein, Miterben und Finanzamt bleibt oft wenig Raum für strategische Entscheidungen. Als Makler und öffentlich zertifizierter Sachverständiger begleite ich Erbengemeinschaften im Kreis Recklinghausen von der ersten Bewertung bis zum Notartermin – sachlich, transparent und mit Blick auf steuerliche Fristen.
Wo ich Erbengemeinschaften konkret entlaste
Ablauf bei einer Erbschaftsimmobilie
- 1. Erbschein & GrundbuchErbschein beantragen oder Testament vorlegen, Grundbucheintrag berichtigen. Erst danach ist die Erbengemeinschaft verfügungsberechtigt.
- 2. VerkehrswertgutachtenBelastbare Wertermittlung als Basis für Erbauseinandersetzung, Auszahlung einzelner Miterben und die Erbschaftsteuer-Erklärung.
- 3. Steuerliche PrüfungSpekulationsfrist bei geerbten Immobilien läuft ab Kauf des Erblassers, nicht ab Erbfall. Wir prüfen, ob Warten oder sofortiger Verkauf günstiger ist.
- 4. VermarktungRäumung koordinieren oder unrenoviert verkaufen, Exposé, gezielte Käuferansprache – auch für sanierungsbedürftige Nachlass-Objekte.
- 5. Verkauf & AuseinandersetzungKaufvertrag, Notartermin, Auszahlung der Erben-Anteile aus dem Notaranderkonto. Sauber dokumentiert, damit später niemand nachverhandelt.
Häufige Sonderfälle
Vermietete Erbschaftsimmobilie: Der Mietvertrag geht unverändert auf die Erbengemeinschaft über. Bei einem späteren Verkauf gilt „Kauf bricht nicht Miete" – der neue Eigentümer übernimmt bestehende Verträge.
Nießbrauch oder Wohnrecht: Belastungen mindern den Verkehrswert und müssen im Gutachten und im Kaufvertrag exakt beziffert sein.
Teilungsversteigerung droht: Wenn ein Miterbe blockiert, hilft manchmal nur die gerichtliche Auseinandersetzung. Vorher lohnt ein moderiertes Gespräch – in 8 von 10 Fällen finden wir eine einvernehmliche Lösung.
Unverbindlich, vertraulich und ohne Kosten – auch für alle Miterben.
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