Nachlass & Erbengemeinschaft

Erbschaftsimmobilie verkaufen

Neutrale Bewertung, Erbengemeinschaft moderieren, Steuer und Fristen im Blick – persönlich begleitet im Kreis Recklinghausen.

Eine geerbte Immobilie ist selten nur eine Vermögensfrage – sie ist auch eine Familienangelegenheit. Zwischen Trauer, Erbschein, Miterben und Finanzamt bleibt oft wenig Raum für strategische Entscheidungen. Als Makler und öffentlich zertifizierter Sachverständiger begleite ich Erbengemeinschaften im Kreis Recklinghausen von der ersten Bewertung bis zum Notartermin – sachlich, transparent und mit Blick auf steuerliche Fristen.

Wo ich Erbengemeinschaften konkret entlaste

Neutrales Verkehrswertgutachten
Als öffentlich zertifizierter Sachverständiger erstelle ich ein rechtssicheres Gutachten – für Finanzamt, Erbengemeinschaft oder Gericht.
Erbengemeinschaft moderieren
Von der Vollmacht über die Auszahlung einzelner Miterben bis zur einstimmigen Verkaufsentscheidung – ich vermittle sachlich und lösungsorientiert.
Steuer & Fristen im Blick
Spekulationsfrist, Erbschaftsteuer, 10-Jahres-Regel: Vor dem Verkauf klären wir, welche Frist Ihnen bares Geld spart.
Verkauf ohne Reibung
Unterlagen aus dem Nachlass rekonstruieren, geräumt oder unrenoviert vermarkten, notarielle Abwicklung – alles aus einer Hand.

Ablauf bei einer Erbschaftsimmobilie

  1. 1. Erbschein & Grundbuch
    Erbschein beantragen oder Testament vorlegen, Grundbucheintrag berichtigen. Erst danach ist die Erbengemeinschaft verfügungsberechtigt.
  2. 2. Verkehrswertgutachten
    Belastbare Wertermittlung als Basis für Erbauseinandersetzung, Auszahlung einzelner Miterben und die Erbschaftsteuer-Erklärung.
  3. 3. Steuerliche Prüfung
    Spekulationsfrist bei geerbten Immobilien läuft ab Kauf des Erblassers, nicht ab Erbfall. Wir prüfen, ob Warten oder sofortiger Verkauf günstiger ist.
  4. 4. Vermarktung
    Räumung koordinieren oder unrenoviert verkaufen, Exposé, gezielte Käuferansprache – auch für sanierungsbedürftige Nachlass-Objekte.
  5. 5. Verkauf & Auseinandersetzung
    Kaufvertrag, Notartermin, Auszahlung der Erben-Anteile aus dem Notaranderkonto. Sauber dokumentiert, damit später niemand nachverhandelt.

Häufige Sonderfälle

Vermietete Erbschaftsimmobilie: Der Mietvertrag geht unverändert auf die Erbengemeinschaft über. Bei einem späteren Verkauf gilt „Kauf bricht nicht Miete" – der neue Eigentümer übernimmt bestehende Verträge.

Nießbrauch oder Wohnrecht: Belastungen mindern den Verkehrswert und müssen im Gutachten und im Kaufvertrag exakt beziffert sein.

Teilungsversteigerung droht: Wenn ein Miterbe blockiert, hilft manchmal nur die gerichtliche Auseinandersetzung. Vorher lohnt ein moderiertes Gespräch – in 8 von 10 Fällen finden wir eine einvernehmliche Lösung.

Erstgespräch zur Erbschaftsimmobilie

Unverbindlich, vertraulich und ohne Kosten – auch für alle Miterben.

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Vertiefende Leistungen und Ratgeber

Häufige Fragen

Wer darf eine geerbte Immobilie verkaufen?

Nur die Erbengemeinschaft als Ganzes. Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen (einstimmige Verfügung). Uneinigkeit führt notfalls zur Teilungsversteigerung – meist mit deutlichem Wertverlust. Wir sondieren früh, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist.

Wann fällt Spekulationssteuer beim Verkauf einer Erbimmobilie an?

Die 10-jährige Spekulationsfrist läuft ab dem Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall. Hat der Verstorbene die Immobilie also z. B. 2010 gekauft und selbst genutzt oder länger als 10 Jahre gehalten, ist der Verkauf 2026 in der Regel steuerfrei.

Brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Ja – spätestens für die Erbauseinandersetzung, wenn ein Miterbe ausgezahlt wird, und regelmäßig auch für das Finanzamt zur Bewertung der Erbschaftsteuer. Ein zertifiziertes Gutachten ist rechtssicher, ein reines Online-Makler-Wertgutachten reicht dafür nicht.

Muss die Immobilie vor dem Verkauf entrümpelt werden?

Nein. Viele geerbte Immobilien lassen sich unrenoviert und teils möbliert verkaufen – oft an Selbstnutzer mit Sanierungsplan oder an Investoren. Wir bewerten realistisch und stellen den Zustand transparent dar; das schont Nerven und Nachlassvermögen.

Was kostet der Verkauf über einen Makler bei einer Erbengemeinschaft?

Die Maklerprovision wird nach NRW-üblichem Modell zwischen Käufer und Erbengemeinschaft geteilt (jeweils 3,57 % inkl. MwSt.). Der Anteil der Erbengemeinschaft wird aus dem Verkaufserlös bezahlt und quotal auf die Miterben verteilt.

Kann ich meinen Erbanteil einzeln verkaufen?

Theoretisch ja – Erbanteile sind übertragbar. Die anderen Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. In der Praxis erzielt der Verkauf der gesamten Immobilie und anschließende Auszahlung fast immer den besseren Preis.

Was meine Kunden & Partner sagen

Ehrliche Rückmeldungen von Menschen, die ich beim Verkauf oder Kauf ihrer Immobilie begleiten durfte.

„Herr Ring hat uns mit klarem Blick und viel Ruhe durch den gesamten Verkaufsprozess geführt. Keine leeren Versprechen, sondern Fakten, auf die wir uns verlassen konnten.“
Frau mit roten, welligen Haaren und rotem Pullover vor einem gelben Hintergrund.
Familie M.
Recklinghausen
„Ich wollte wissen, was mein Haus wirklich wert ist – keine Online-Schätzung, sondern eine fundierte Einschätzung. Herr Ring hat sich Zeit genommen und alles verständlich erklärt.“
Junger Mann mit lockigem Haar und schwarzem Hut lächelt in die Kamera vor einer hellen Wand.
U. Becker
Herten
„Als Kaufinteressent wurde ich fair beraten, nicht bedrängt. So stelle ich mir Immobilienberatung vor.“
Junger Mann mit Bart trägt ein blaues Hemd mit weißem Muster und eine rückwärts getragene schwarze Kappe, lächelt in die Kamera.
R. Klein
Marl

Bereit für eine ehrliche Einschätzung Ihrer Immobilie?

Ob Kauf, Verkauf oder einfach nur eine Einschätzung: Ich berate Sie persönlich, direkt und ohne Verkaufsdruck.

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