Maklerprovision in NRW 2026 – wer zahlt was und wie hoch?
Bestellerprinzip, übliche Sätze, Käufer- und Verkäuferanteil, Verhandlungsspielraum: Was Sie 2026 zur Maklerprovision beim Hauskauf in NRW wissen müssen.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Provisionsrecht für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Was das für Käufer und Verkäufer in NRW konkret bedeutet, klären die folgenden Punkte.
Die wichtigste Regel: hälftige Teilung
Beauftragt der Verkäufer einen Makler, darf er maximal die Hälfte der vereinbarten Provision an den Käufer weitergeben. Beispiel: Der Verkäufer vereinbart 3,57 Prozent inkl. MwSt. – dann zahlt der Käufer maximal 3,57 Prozent inkl. MwSt. (Gesamtprovision 7,14 Prozent, je hälftig).
Übliche Sätze in NRW
In NRW haben sich seit der Reform 3,57 Prozent inkl. MwSt. je Seite (gesamt 7,14 Prozent) als marktüblich etabliert. Vereinzelt werden auch 2,98 oder 3,00 Prozent je Seite verlangt – verhandelbar ist die Provision grundsätzlich immer, sie ist kein gesetzlich fester Satz.
Für welche Objekte gilt das Gesetz?
Die hälftige Teilung gilt zwingend nur, wenn der Käufer Verbraucher ist und es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken, Gewerbeimmobilien oder gewerblichen Käufern können andere Konstellationen wirksam vereinbart werden.
Innen- oder Außenprovision?
Innenprovision bedeutet, der Verkäufer zahlt den Makler aus dem Kaufpreis – sie kostet den Käufer also nichts extra, wird aber meistens in den Verkaufspreis einkalkuliert. Außenprovision zahlt der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis als Kaufnebenkosten. In NRW dominiert die gemeinsame, hälftige Provision.
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision wird mit dem notariellen Kaufvertrag fällig, nicht mit dem Notartermin. Voraussetzung ist ein wirksamer Maklervertrag in Textform (E-Mail genügt) und der nachweisbare Beitrag des Maklers zum Vertragsschluss.
Was bekommen Sie für die Provision?
Bei einem seriösen Makler in NRW gehört zum Leistungsumfang üblicherweise: fundierte Wertermittlung, vollständige Unterlagenbeschaffung, professionelles Exposé mit Fotos und Grundriss, Vermarktung, qualifizierte Interessentenprüfung, Besichtigungen, Verhandlungsführung, Vorbereitung des Notartermins und Begleitung bis zur Übergabe.
Kann der Käufer auf die Provision verzichten?
Nein – wenn der Verkäufer Provision zahlt und an den Käufer weitergeben darf, ist diese vom Käufer zu tragen. Verhandelbar ist der Satz, nicht das Prinzip.
Kaufnebenkosten gesamt in NRW
Neben der Maklerprovision fallen in NRW an: 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer (höchster Satz in Deutschland), ca. 1,5 Prozent Notar- und Grundbuchkosten. In Summe sollten Käufer 9–12 Prozent des Kaufpreises als Kaufnebenkosten einplanen.
Provision ist kein Selbstzweck – sie bezahlt die Arbeit, die einen sauberen Verkauf von einem riskanten unterscheidet. Wer am Makler spart, zahlt oft an anderer Stelle drauf.


